→ Unterlassungserklärung
→ Vertragsstrafe
Unterwerfungserklärungen, die nach Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen abgegeben werden, dienen zwar auch der Schadens-pauschalierung in Bezug auf zukünftige Rechtsverletzungen1). In erster Linie besteht ihre Funktion jedoch darin, den Unterlassungsschuldner dadurch zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflicht zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor weiteren Verstößen zurückschreckt.2)
Eine solche Unterwerfungserklärung hat zur Folge, dass die durch den in Rede stehenden Verstoß begründete Wiederholungsgefahr entfällt3) und den Parteien damit eine gerichtliche Klärung der , ob ein Unterlassungsanspruch besteht, erspart wird.4)
Für diesen Zweck muss die Vertragsstrafe so hoch [→ Höhe der Vertragsstrafe] sein, dass sich ein Verstoß für den Verletzer voraussichtlich nicht mehr lohnt.5)