Zum Schadensersatz gehört auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten, die der Klägerin bei der Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs entstanden sind.1)
→ Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
→ Abmahnkosten
→ Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
→ Gebühren (Vefahrensrecht)