Bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte handelt es sich um eine Tätigkeit, die der Gesetzgeber zum Schutz der Rechtsuchenden den Rechts- und Patentanwälten [→ Patentanwalt] zugewiesen hat, weil sie über die erforderliche Ausbildung verfügen.1)
Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 PAO [→ Patentanwaltsordnung] ist es die berufliche Aufgabe des Patentanwalts, in Angelegenheiten der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung eines Patents, eines ergänzenden Schutzzertifikats, eines Gebrauchsmusters, eines Designs, des Schutzes einer Topographie, einer Marke oder eines anderen nach dem Markengesetz geschützten Kennzeichens (gewerbliche Schutzrechte) oder eines Sortenschutzrechts andere zu beraten und Dritten gegenüber zu vertreten, sowie in Angelegenheiten, die zum Geschäftskreis des Patentamts und des Patentgerichts gehören, andere vor dem Patentamt und dem Patentgericht zu vertreten.2)