Artikel 54 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Zusammensetzung des Exekutivausschusses und die Vertretung der Mitgliedstaaten.
Artikel 54 (2a) PCT → Wahl der Mitgliedstaaten
Beschreibt die Wahl der Mitgliedstaaten des Exekutivausschusses durch die Versammlung.
Artikel 54 (2b) PCT → Vertretung durch Delegierte
Regelt die Vertretung der Mitgliedstaaten im Exekutivausschuss durch Delegierte.
Artikel 54 PCT → Exekutivausschuss
Regelt die Zusammensetzung und Aufgaben des Exekutivausschusses.