Zusammensetzung des Exekutivausschusses

Artikel 54 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Zusammensetzung des Exekutivausschusses und die Vertretung der Mitgliedstaaten.

Artikel 54 (2a) PCT → Wahl der Mitgliedstaaten
Beschreibt die Wahl der Mitgliedstaaten des Exekutivausschusses durch die Versammlung.

Artikel 54 (2b) PCT → Vertretung durch Delegierte
Regelt die Vertretung der Mitgliedstaaten im Exekutivausschuss durch Delegierte.

siehe auch

Artikel 54 PCT → Exekutivausschuss
Regelt die Zusammensetzung und Aufgaben des Exekutivausschusses.