Zum Zeitpunkt der Zahlung geltender Betrag

Regel 57.3(d) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Betrag, der zum Zeitpunkt der Zahlung zu entrichten ist.

Regel 57.3(d) PCT

Als Bearbeitungsgebühr ist der zum Zeitpunkt der Zahlung geltende Betrag zu zahlen.

siehe auch

Regel 57.3 PCT → Zahlungsfrist und zu zahlender Betrag
Beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr und den zu zahlenden Betrag.