Zu verwendendes Material

Regel 11.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert das Material, das für die internationale Anmeldung verwendet werden muss.

Regel 11.3 PCT

Alle Bestandteile der internationalen Anmeldung sind auf biegsamem, festem, weißem, glattem, mattem und widerstandsfähigem Papier einzureichen.

siehe auch

Regel 11 PCT → Bestimmungen über die äußere Form der internationalen Anmeldung
Legt die Anforderungen an die äußere Form der internationalen Anmeldung fest.