Zeitpunkt des Inkrafttretens

Regel 89.3(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschriften.

Regel 89.3(b) PCT

In jeder Bekanntmachung wird der Zeitpunkt angegeben, an dem die bekanntgemachten Vorschriften in Kraft treten. Die Zeitpunkte können für verschiedene Vorschriften unterschiedlich sein, jedoch kann keine Vorschrift vor ihrer Bekanntmachung im Blatt in Kraft treten.

siehe auch

Regel 89.3 PCT → Erlass und Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften
Beschreibt den Erlass und das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften.