Regel 89.3(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschriften.
In jeder Bekanntmachung wird der Zeitpunkt angegeben, an dem die bekanntgemachten Vorschriften in Kraft treten. Die Zeitpunkte können für verschiedene Vorschriften unterschiedlich sein, jedoch kann keine Vorschrift vor ihrer Bekanntmachung im Blatt in Kraft treten.
Regel 89.3 PCT → Erlass und Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften
Beschreibt den Erlass und das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften.