Zahlungsfrist; zu zahlender Betrag

Regel 15.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Frist und den zu zahlenden Betrag der Anmeldegebühr fest.

Regel 15.3 PCT

Die internationale Anmeldegebühr ist innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung an das Anmeldeamt zu entrichten. Zu zahlen ist der zum Zeitpunkt des Eingangs geltende Betrag.

siehe auch

Regel 15 PCT → Die internationale Anmeldegebühr
Regelt die Erhebung und Rückerstattung der internationalen Anmeldegebühr.