Wunsch nach regionalem Patent

Artikel 45 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erlaubt es, im nationalen Recht eines Bestimmungsstaats festzulegen, dass die Auswahl eines Staates als Wunsch nach einem regionalen Patent gilt.

Artikel 45 (2) PCT

In dem nationalen Recht des genannten Bestimmungsstaats oder ausgewählten Staats kann vorgesehen werden, daß jede Bestimmung oder Auswahl eines solchen Staats in der internationalen Anmeldung als Hinweis auf den Wunsch anzusehen ist, ein regionales Patent nach dem regionalen Patentvertrag zu erhalten.

siehe auch

Artikel 45 PCT → Regionale Patentverträge
Regelt die Beziehungen zu regionalen Patentverträgen und die Möglichkeit, regionale Patente zu beantragen.