Regel 86.6 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt weitere Einzelheiten, die das Blatt betreffen.
Weitere das Blatt betreffende Einzelheiten können in den Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben werden.
Regel 86 PCT → Blatt
Regelt den Inhalt und die Veröffentlichung des Blattes im Rahmen des PCT-Verfahrens.