Regel 48.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die vorzeitige Veröffentlichung auf Antrag des Anmelders.
<note> Regel 48.4 PCT
Regel 48.4(a) PCT → Besondere Veröffentlichungsgebühr
Regelt die Erhebung einer besonderen Veröffentlichungsgebühr bei vorzeitiger Veröffentlichung.
Regel 48.4(b) PCT → Durchführung der vorzeitigen Veröffentlichung
Beschreibt die Durchführung der vorzeitigen Veröffentlichung auf Antrag des Anmelders.
Regel 48 PCT → Internationale Veröffentlichung
Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.