Regel 48.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Sprachen, in denen die internationale Veröffentlichung erfolgt.
Regel 48.3(a) PCT → Veröffentlichung in der Einreichungssprache
Regelt die Veröffentlichung der internationalen Anmeldung in der Sprache, in der sie eingereicht wurde.
Regel 48.3(b) PCT → Veröffentlichung in Übersetzungssprache
Beschreibt die Veröffentlichung der internationalen Anmeldung in einer Übersetzungssprache.
Regel 48.3(c) PCT → Zweisprachige Veröffentlichung
Regelt die zweisprachige Veröffentlichung bestimmter Teile der internationalen Anmeldung.
Regel 48 PCT → Internationale Veröffentlichung
Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.