Regel 48.2(i) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Veröffentlichung von Berichtigungen und die Neuausgabe der Titelseite.
Wird eine Berichtigung nach Regel 91.1 genehmigt, so wird eine Erklärung hinsichtlich aller Berichtigungen zusammen mit den berichtigten Blättern veröffentlicht.
Regel 48.2 PCT → Inhalt der internationalen Veröffentlichung
Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.