Veröffentlichung nach Ablauf der Frist

Regel 26bis.2e der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Möglichkeit der Veröffentlichung von Prioritätsansprüchen nach Ablauf der Frist.

Regel 26bis.2e PCT

Wünscht der Anmelder, einen Prioritätsanspruch zu berichtigen oder hinzuzufügen, ist jedoch die Frist nach Regel 26bis.1 abgelaufen, so kann der Anmelder vor Ablauf von 30 Monaten seit dem Prioritätsdatum gegen Zahlung einer besonderen Gebühr, deren Höhe in den Verwaltungsvorschriften festgelegt wird, beim Internationalen Büro die Veröffentlichung der diesbezüglichen Angaben beantragen; das Internationale Büro wird diese Angaben unverzüglich veröffentlichen.

siehe auch

Regel 26bis.2 PCT → Mängel in Prioritätsansprüchen
Regelt die Behandlung von Mängeln in Prioritätsansprüchen und die Möglichkeit der Berichtigung.