Regel 19.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Veröffentlichung von Vereinbarungen über die Übertragung von Aufgaben des Anmeldeamts.
a) Vereinbarungen über die Übertragung von Aufgaben des Anmeldeamts sind dem Internationalen Büro mitzuteilen.
b) Das Internationale Büro veröffentlicht diese Mitteilungen.
Regel 19 PCT → Zuständigkeit des Anmeldeamts
Regelt die Zuständigkeit des Anmeldeamts für internationale Anmeldungen.