Verlängerung der Fristen für die Zahlung von Gebühren

Regel 58bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren.

Regel 58bis.1 PCT → Aufforderung durch die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
Beschreibt die Aufforderung zur Zahlung von Gebühren und die Fristverlängerung.

Regel 58bis.2 PCT → Gebühr für verspätete Zahlung für die internationalen vorläufigen Prüfung
Regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung.

siehe auch

PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.