Regel 66.2(e) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Möglichkeit zur Verlängerung der Frist.
Die Frist für eine Stellungnahme zu der Mitteilung kann verlängert werden, wenn der Anmelder dies vor Ablauf der Frist beantragt.
Regel 66.2 PCT → Schriftlicher Bescheid der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Regelt den schriftlichen Bescheid der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.