Urschrift des Vertrags

Artikel 67 (1)(a) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Urschrift des Vertrags und die verbindlichen Sprachen.

Artikel 67 (1)(a) PCT

Dieser Vertrag wird in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

siehe auch

Artikel 67 (1) PCT → Urschrift und amtliche Texte
Beschreibt die Urschrift und die Herstellung amtlicher Texte in verschiedenen Sprachen.