Unzulässigkeit anderer Vorbehalte

Artikel 64 (7) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Unzulässigkeit anderer Vorbehalte.

Artikel 64 (7) PCT

Andere Vorbehalte zu diesem Vertrag als die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Vorbehalte sind nicht zulässig.

siehe auch

Artikel 64 PCT → Vorbehalte
Erlaubt Vertragsstaaten, bestimmte Vorbehalte zu erklären.