Regel 53.8 der Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Unterschrift des Antrags.
Der Antrag ist vom Anmelder oder bei mehreren Anmeldern von allen antragstellenden Anmeldern zu unterzeichnen.
Regel 53 PCT → Der Antrag
Regelt die Form und den Inhalt des Antrags auf internationale vorläufige Prüfung.