Regel 51bis.2 der Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Umstände, unter denen ein Bestimmungsamt keine Unterlagen oder Nachweise verlangen darf.
Das Bestimmungsamt darf, sofern es nicht berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der betreffenden Angaben oder der betreffenden Erklärung hat,
i) Unterlagen oder Nachweise hinsichtlich der Identität des Erfinders (Regel 51bis.1 Absatz a Ziffer i) (mit Ausnahme von Unterlagen, die eine eidliche Versicherung der Erfindereigenschaft oder eine Erfindererklärung enthalten (Regel 51bis.1 Absatz a Ziffer iv)) nicht verlangen, wenn Angaben über den Erfinder nach Regel 4.6 im Antrag enthalten sind oder eine Erklärung bezüglich der Identität des Erfinders nach Regel 4.17 Ziffer i im Antrag enthalten ist oder unmittelbar beim Bestimmungsamt eingereicht wird;
ii) Unterlagen oder Nachweise hinsichtlich der Berechtigung des Anmelders, zum Zeitpunkt des internationalen Anmeldedatums ein Patent zu beantragen und zu erhalten (Regel 51bis.1 Absatz a Ziffer ii), nicht verlangen, wenn eine entsprechende Erklärung nach Regel 4.17 Ziffer ii im Antrag enthalten ist oder unmittelbar beim Bestimmungsamt eingereicht wird;
iii) Unterlagen oder Nachweise hinsichtlich der Berechtigung des Anmelders, zum Zeitpunkt des internationalen Anmeldedatums die Priorität einer früheren Anmeldung zu beanspruchen (Regel 51bis.1 Absatz a Ziffer iii), nicht verlangen, wenn eine entsprechende Erklärung nach Regel 4.17 Ziffer iii im Antrag enthalten ist oder unmittelbar beim Bestimmungsamt eingereicht wird;
iv) Unterlagen oder Nachweise, die eine eidliche Versicherung der Erfindereigenschaft oder eine Erfindererklärung (Regel 51bis.1 Absatz a Ziffer iv) enthalten, nicht verlangen, wenn nach Regel 4.17 Ziffer iv eine Erfindererklärung im Antrag enthalten ist oder unmittelbar beim Bestimmungsamt eingereicht wird.
Regel 51bis PCT → Nach Artikel 27 zulässige nationale Erfordernisse
Regelt die zulässigen nationalen Erfordernisse, die ein Bestimmungsamt von einem Anmelder verlangen kann.