Übersetzung des Berichts und der Anlagen

Artikel 36 (2) a des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und seiner Anlagen.

Artikel 36 (2) a PCT

Der internationale vorläufige Prüfungsbericht und seine Anlagen werden in die vorgeschriebenen Sprachen übersetzt.

siehe auch

Artikel 36 (2) PCT → Übersetzung des Prüfungsberichts
Erläutert die Übersetzung des Prüfungsberichts und der Anlagen.