Regel 44bis.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Übermittlung des Berichts an die Bestimmungsämter.
Regel 44bis.2(a) PCT → Reguläre Übermittlung an Bestimmungsämter
Beschreibt die reguläre Übermittlung des Berichts an die Bestimmungsämter nach Ablauf von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum.
Regel 44bis.2(b) PCT → Übermittlung auf ausdrücklichen Antrag
Regelt die Übermittlung des Berichts auf ausdrücklichen Antrag des Anmelders oder eines Bestimmungsamts.
Regel 44bis PCT → Internationaler vorläufiger Bericht der Internationalen Recherchenbehörde zur Patentfähigkeit
Beschreibt die Erstellung, Übermittlung und Übersetzung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit.