Titel

Regel 86.5 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Festlegung des Titels des Blattes.

Regel 86.5 PCT

Der Titel des Blattes wird vom Generaldirektor festgelegt.

siehe auch

Regel 86 PCT → Blatt
Regelt den Inhalt und die Veröffentlichung des Blattes im Rahmen des PCT-Verfahrens.