Stimmrecht der Vertragsstaaten

Artikel 53 (4) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt das Stimmrecht der Vertragsstaaten.

Artikel 53 (4) PCT

Jeder Vertragsstaat verfügt über eine Stimme.

siehe auch

Artikel 53 PCT → Versammlung
Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.