Artikel 53 (4) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt das Stimmrecht der Vertragsstaaten.
Jeder Vertragsstaat verfügt über eine Stimme.
Artikel 53 PCT → Versammlung
Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.