Stimmenthaltung

Artikel 53 (6b) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Behandlung von Stimmenthaltungen bei der Beschlussfassung.

Artikel 53 (6b) PCT

Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe.

siehe auch

Artikel 53 (6) PCT → Mehrheitserfordernisse
Beschreibt die Mehrheitserfordernisse für Beschlüsse der Versammlung.