Regel 86.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Sprachen, Form und Art der Veröffentlichung des Blattes.
Regel 86.2(a) PCT → Veröffentlichungssprachen des Blatts
Beschreibt die Sprachen, in denen das Blatt veröffentlicht wird.
Regel 86.2(b) PCT → Zusätzliche Sprachenausgaben
Regelt die Möglichkeit der Veröffentlichung des Blattes in zusätzlichen Sprachen.
Regel 86.2(c) PCT → Form und Art der Veröffentlichung des Blatts
Beschreibt die Form und Art der Veröffentlichung des Blattes.
Regel 86.2(d) PCT → Zeitvorgaben für die Veröffentlichung
Regelt die Zeitvorgaben für die Veröffentlichung der Angaben im Blatt.
Regel 86 PCT → Blatt
Regelt den Inhalt und die Veröffentlichung des Blattes im Rahmen des PCT-Verfahrens.