Sprache der Schriftstücke an das Internationale Büro

Regel 92.2 d) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Sprache der Schriftstücke an das Internationale Büro.

Regel 92.2 d) PCT

Jedes Schreiben des Anmelders an das Internationale Büro wird in englischer oder französischer Sprache oder in einer anderen durch die Verwaltungsvorschriften zugelassenen Veröffentlichungssprache abgefaßt.

siehe auch

Regel 92.2 PCT → Sprachen im Schriftverkehr
Regelt die Verwendung von Sprachen im Schriftverkehr.