Sprache der Mitteilungen des Internationalen Büros

Regel 92.2 e) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Sprache der Mitteilungen des Internationalen Büros.

Regel 92.2 e) PCT

Jedes Schreiben oder jede Mitteilung des Internationalen Büros an den Anmelder oder an ein nationales Amt wird in englischer oder französischer Sprache abgefaßt.

siehe auch

Regel 92.2 PCT → Sprachen im Schriftverkehr
Regelt die Verwendung von Sprachen im Schriftverkehr.