Regel 13ter.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Anforderungen an Sequenzprotokolle für Bestimmungsämter.
Kein Bestimmungsamt darf vom Anmelder die Einreichung eines anderen Sequenzprotokolls verlangen als eines, das dem vorgeschriebenen Standard entspricht.
Regel 13ter PCT → Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen
Behandelt das Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen in internationalen Anmeldungen.