Regionale Anmeldung

Art. 2 v) des PCT-Vertrag bedeutet eine Anmeldung für die Erteilung eines regionalen Patents.

Art. 2 v) PCT

Bedeutet “regionale Anmeldung” eine Anmeldung für die Erteilung eines regionalen Patents.

siehe auch

Art. 2 PCT → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.