Auf die Frist für die Zahlung der Recherchengebühr und den zu zahlenden Betrag sind die Bestimmungen der Regel 15.4 Absatz a über die Grundgebühr entsprechend anzuwenden.(R 16.1 f PCT)
Auf die Frist für die Zahlung der Recherchengebühr und den zu zahlenden Betrag sind die Bestimmungen der Regel 15.4 Absatz a über die Grundgebühr entsprechend anzuwenden.