Quorum im Exekutivausschuss

Artikel 54 (8b) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt das Quorum für die Beschlussfähigkeit des Exekutivausschusses.

Artikel 54 (8b) PCT

Die Hälfte der Mitglieder des Exekutivausschusses bildet das Quorum.

siehe auch

Artikel 54 (8) PCT → Stimmrecht und Quorum
Beschreibt das Stimmrecht und das Quorum im Exekutivausschuss.