Prioritätsfrist

Regel 2.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert die „Prioritätsfrist“ im Kontext eines Prioritätsanspruchs.

Regel 2.4 PCT

a) Die Bezeichnung “Prioritätsfrist” in Bezug auf einen Prioritätsanspruch ist so auszulegen, dass sie den Zeitraum von 12 Monaten ab Anmeldedatum der früheren Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, umfasst. Der Tag der Einreichung der früheren Anmeldung ist nicht in diesen Zeitraum einzuschließen.
b) Regel 80.5 ist auf die Prioritätsfrist entsprechend anzuwenden.

siehe auch

Regel 2 PCT → Auslegung bestimmter Bezeichnungen
Legt die Auslegung spezifischer Begriffe fest, die in der Ausführungsordnung verwendet werden.