Regel 48.2(e) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Platzierung der Zusammenfassung auf der Titelseite.
Ist auf der Titelseite für die Zusammenfassung nicht ausreichend Raum vorhanden, so ist die Zusammenfassung auf der Rückseite der Titelseite wiederzugeben.
Regel 48.2 PCT → Inhalt der internationalen Veröffentlichung
Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.