Ort und Dauer der Unterzeichnung

Artikel 67 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Ort und die Dauer, in der der Vertrag zur Unterzeichnung aufliegt.

Artikel 67 (2) PCT

Dieser Vertrag liegt bis zum 31. Dezember 1970 in Washington zur Unterzeichnung auf.

siehe auch

Artikel 67 PCT → Unterzeichnung und Sprachen
Regelt die Unterzeichnung und die Sprachfassungen des Vertrags.