Organisation

Art. 2 xviii) des PCT-Vertrag bedeutet die Weltorganisation für geistiges Eigentum.

Art. 2 xviii) PCT

Bedeutet “Organisation” die Weltorganisation für geistiges Eigentum.

siehe auch

Art. 2 PCT → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.