Regel 11.7 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Numerierung der Blätter.
a) Alle Blätter der internationalen Anmeldung sind fortlaufend nach arabischen Zahlen zu numerieren.
b) Die Blattzahlen sind oben oder unten, in der Mitte, aber nicht innerhalb des Randes der Blätter anzubringen.
Regel 11 PCT → Bestimmungen über die äußere Form der internationalen Anmeldung
Legt die Anforderungen an die äußere Form der internationalen Anmeldung fest.