Regel 20.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt das Verfahren, wenn die Erfordernisse nicht erfüllt sind und kein internationales Anmeldedatum zuerkannt wird.
Verfahren, wenn die Erfordernisse nicht erfüllt sind und kein internationales Anmeldedatum zuerkannt wird.
Regel 20 PCT → Internationales Anmeldedatum
Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.