Nationales Recht

Art. 2 x) des PCT-Vertrag bezieht sich auf das nationale Recht eines Vertragsstaats oder den Vertrag für regionale Anmeldungen/Patente.

Art. 2 x) PCT

Sind Bezugnahmen auf das “nationale Recht” zu verstehen als Bezugnahmen auf das nationale Recht eines Vertragsstaats oder, wenn es sich um eine regionale Anmeldung oder ein regionales Patent handelt, als Bezugnahmen auf den Vertrag, der die Einreichung regionaler Anmeldungen oder die Erteilung regionaler Patente vorsieht.

siehe auch

Art. 2 PCT → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.