Mitteilung über den Antrag und die Auswahlerklärung

Regel 61 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Mitteilungen über den Antrag und die Auswahlerklärung.

Regel 61.1 PCT → Mitteilungen an das Internationale Büro und den Anmelder
Beschreibt die Mitteilungen an das Internationale Büro und den Anmelder bezüglich des Antrags.

Regel 61.2 PCT → Mitteilung an die ausgewählten Ämter
Regelt die Mitteilung an die ausgewählten Ämter.

Regel 61.3 PCT → Unterrichtung des Anmelders
Beschreibt die Unterrichtung des Anmelders durch das Internationale Büro.

Regel 61.4 PCT → Veröffentlichung im Blatt
Regelt die Veröffentlichung von Angaben über den Antrag und die ausgewählten Staaten im Blatt.

siehe auch

PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.