Mitteilung der Änderungsvorschläge

Artikel 61 (1)(b) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt, wie und wann die Vorschläge den Vertragsstaaten mitgeteilt werden.

Artikel 61 (1)(b) PCT

Diese Vorschläge werden vom Generaldirektor mindestens sechs Monate, bevor sie in der Versammlung beraten werden, den Vertragsstaaten mitgeteilt.

siehe auch

Artikel 61 (1) PCT → Vorschläge zur Änderung
Beschreibt, wie Vorschläge zur Änderung bestimmter Artikel eingereicht werden können.