Mehrheit für Beschlüsse

Artikel 54 (8c) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Mehrheitserfordernisse für Beschlüsse im Exekutivausschuss.

Artikel 54 (8c) PCT

Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

siehe auch

Artikel 54 (8) PCT → Stimmrecht und Quorum
Beschreibt das Stimmrecht und das Quorum im Exekutivausschuss.