Regel 94.1 g) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Einsicht in interne Schriftstücke des Internationalen Büros.
Das Internationale Büro gewährt keine Einsicht in die in seiner Akte befindlichen Schriftstücke, die ausschließlich für den internen Gebrauch innerhalb des Internationalen Büros erstellt wurden.
Regel 94.1 PCT → Akteneinsicht beim Internationalen Büro
Regelt die Akteneinsicht beim Internationalen Büro.