Regel 80.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Berechnung von Fristen, die in Tagen bestimmt sind.
Ist als Frist eine Anzahl von Tagen bestimmt, wird bei der Berechnung der Frist mit dem Tag begonnen, der dem Tag folgt, in den das maßgebliche Ereignis fällt; die Frist endet am letzten Tag der in Betracht kommenden Anzahl von Tagen.
Regel 80 PCT → Berechnung der Fristen
Regelt die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.