Hinweis auf fehlende internationale Recherche

Regel 70.2 d) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt fest, dass im Bericht darauf hingewiesen wird, wenn keine internationale Recherche für bestimmte Ansprüche durchgeführt wurde.

Regel 70.2 d) PCT

Beziehen sich Ansprüche auf Erfindungen, für die kein internationaler Recherchenbericht erstellt wurde, wird im Bericht hierauf hingewiesen.

siehe auch

Regel 70.2 PCT → Grundlage für den Bericht
Beschreibt die Grundlagen, auf denen der internationale vorläufige Prüfungsbericht erstellt wird.