Herstellung amtlicher Texte

Artikel 67 (1)(b) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Herstellung amtlicher Texte in verschiedenen Sprachen.

Artikel 67 (1)(b) PCT

Amtliche Texte werden vom Generaldirektor nach Beratung mit den beteiligten Regierungen in deutscher, japanischer, portugiesischer, russischer und spanischer Sprache sowie in anderen Sprachen hergestellt, die die Versammlung bestimmen kann.

siehe auch

Artikel 67 (1) PCT → Urschrift und amtliche Texte
Beschreibt die Urschrift und die Herstellung amtlicher Texte in verschiedenen Sprachen.