Gestaltung des Formblatts

Regel 53.1(a) der Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Gestaltung des Formblatts.

Regel 53.1(a) PCT

Der Antrag ist auf einem gedruckten Formblatt zu stellen oder als Computerausdruck einzureichen. Die Gestaltung des vorgedruckten Formblatts und eines als Computerausdruck eingereichten Antrags wird durch die Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben.

siehe auch

Regel 53.1 PCT → Formblatt für den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung
Beschreibt die Anforderungen an das Formblatt für den Antrag.