Regel 96 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt das Gebührenverzeichnis sowie den Erhalt und die Überweisung von Gebühren.
Regel 96.1 PCT → Gebührenverzeichnis
Regelt das Gebührenverzeichnis im Anhang zur Ausführungsordnung.
Regel 96.2 PCT → Überweisung von Gebühren
Regelt die Mitteilung über den Erhalt von Gebühren und die Überweisung von Gebühren.
PCT, Teil F → Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags
Behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.