Artikel 14 (3) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erläutert die Folgen von nicht gezahlten Gebühren für die internationale Anmeldung.
Artikel 14 (3)(a) PCT → Rücknahme der Anmeldung bei Nichtzahlung aller Gebühren
Beschreibt die Rücknahme der internationalen Anmeldung, wenn keine Gebühren für Bestimmungsstaaten gezahlt wurden.
Artikel 14 (3)(b) PCT → Rücknahme der Bestimmung einzelner Staaten bei Teilzahlung
Erläutert die Rücknahme der Bestimmung einzelner Staaten, wenn Gebühren nur teilweise gezahlt wurden.
Artikel 14 PCT → Bestimmte Mängel der internationalen Anmeldung
Beschreibt die Verfahren bei bestimmten Mängeln der internationalen Anmeldung.